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   BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66   

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https://dejure.org/1968,1153
BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66 (https://dejure.org/1968,1153)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1968 - VI ZR 215/66 (https://dejure.org/1968,1153)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 (https://dejure.org/1968,1153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit der Kaufpreisschuld bezüglich einer vom Kommissionär verkauften Ware des Kommittenten mit einer Forderung gegen den Kommissionär trotz Kenntnis der eigentlichen Eigentumsverältnisse - Voraussetzungen eines Verstoßes gegen Treu und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 276
  • NJW 1969, 655 (Ls.)
  • MDR 1969, 211
  • DB 1969, 80
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 23.05.1928 - I 292/27

    Aufrechnung bei Kommissionsgeschäften

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Forderung, mit der der Drittkontrahent gegenüber dem Kommissionär aufrechnet, nicht aus dem Kommissionsgeschäft herrührt, sondern anderweit erworben ist (RGZ 121, 177, 178; ebenso Müller-Erzbach, Handelsrecht 1928 S. 167; Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. 1932 § 392 Anm. 2 und 22).
  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Zwar kann ein Vertrag, in dem sich der eine Teil übermäßig hohe Vorteile ausbedingt, gegen die guten Sitten verstoßen, wenn der Vertragschließende dies aus verwerflicher Gesinnung getan hat (RGZ 150, 1, 5; BGH WM 1966, 832, 835).
  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Hat der Kläger somit die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB nicht dargetan, so braucht nicht mehr auf die Frage eingegangen zu werden, ob die Beklagte nicht auch dann, wenn der "Darlehensvertrag" sittenwidrig gewesen wäre, hätte aufrechnen können - nämlich mit ihrem Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der 30.000 DM (vgl. RGZ 161, 52).
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Das folgt aus dieser Bestimmung unmittelbar, wenn man annimmt, daß auch bei der Vorausabtretung der hier erst mit Abschluß des Ausführungsgeschäfts zur Entstehung gebrachten Forderung zunächst der Kommissionär Gläubiger geworden war (Durchgangserwerb) (vgl. RGRKom. BGB 11. Aufl. Anm. 11 und Erman/Westermann BGB 4. Aufl. Anm. 6; beide zu § 398; vgl. BGH LM § 15 KO Nr. 1 = NJW 1955, 544 [BGH 05.01.1955 - IV ZR 154/54]).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Diese Begründung enthält keinen Rechtsfehler und wird auch von der Revision nicht angegriffene Aber auch die Kenntnis einer Abtretung nimmt dem Schuldner nicht das Recht, sich durch Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger mit einer gegen den bisherigen Gläubiger bestehenden Forderung von seiner Schuld zu befreien (vgl. BGHZ 19, 153, 156) [BGH 28.11.1955 - II ZR 153/54] - von den in § 406 BGB bestimmten beiden Ausnahmen abgesehen, die hier nicht vorliegen.
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Zwar kann ein Vertrag, in dem sich der eine Teil übermäßig hohe Vorteile ausbedingt, gegen die guten Sitten verstoßen, wenn der Vertragschließende dies aus verwerflicher Gesinnung getan hat (RGZ 150, 1, 5; BGH WM 1966, 832, 835).
  • RG, 11.11.1893 - I 245/93

    Kommission. Kompensation.

    Auszug aus BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66
    Diese Vorschrift ist aber nach ihrem richtigen Verständnis auf einen Gläubiger des Kommissionärs, der zugleich dessen Schuldner ist, nicht anzuwenden (so schon RGZ 32, 39, 42; Staub HGB 9. Aufl., § 392 Anm. 11; Makower, HGB 12. Aufl. 1904 § 392 Anm. II).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VI ZR 215/66 - NJW 1969, 276).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74

    Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB

    Denn § 406 BGB ist in jedem Fall, entweder unmittelbar oder rechtsähnlich, anzuwenden (BGH Urteil vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 = NJW 1969, 276 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 79/87

    Einwendungen des Schuldners gegenüber Abtretung der Forderung des Kommissionäres

    Das berührt den ganz anderen Gesichtspunkt nicht, ob die Beklagte zu 1 nach erfolgter Zession an die D. Bank berechtigt gewesen wäre, sich durch Zahlung an diese oder auch durch Aufrechnung gegenüber der Firma D. (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 = WM 1969, 43 = NJW 1969, 276 mit Anmerkungen von Dressler in NJW 1969, 655 und Schwarz in NJW 1969, 1942) von der Mietzinsschuld zu befreien.
  • BGH, 21.04.1971 - VIII ZR 233/69

    Kaufvertrag über Konservengläsern - Stillschweigende Parteivereinbarung über die

    Hat der Dritte die Kaufpreisforderung im Wege der Abtretung erworben, so kann er, wenn der Gläubiger ihm gegenüber gemäß § 406 BGB mit Forderungen gegen den Zedenten aufrechnet, der Geltendmachung der Aufrechnung den Einwand der Arglist entgegenhalten (vgl. dazu auch RGZ 32, 39 und BGH, Urteil vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 = WM 1969, 43).

    Nach Ansicht des Senats würde es daher eine Überspannung des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellen, wenn man nur deswegen, weil sich die Aufrechnung wirtschaftlich zum Nachteil eines Dritten auswirkt, dem Gläubiger die Geltendmachung seiner Rechte diesem Dritten gegenüber verwehren und den Gläubiger damit im Ergebnis nicht anders stellen würde, als habe er sich von vornherein die Aufrechnungsmöglichkeit in sittenwidriger Weise verschafft und damit dem Einwand der Arglist (§ 826 BGB) ausgesetzt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 620/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VIZR 215/66 - NJW 1969, 276).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 621/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VIZR 215/66 - NJW 1969, 276).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 610/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VIZR 215/66 - NJW 1969, 276).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 617/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VIZR 215/66 - NJW 1969, 276).
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